BVfK - Wochenendticker 20. April 2019

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

---

Freie Händler begrüßten die BVfK-Gründung im Jahr 2000: „Jetzt lohnt es sich ja endlich, ehrlich zu sein“.

 

Strategiesuche: Gegeneinander verschleißt, Miteinander macht beliebig

 

Getrennt Marschieren - gemeinsam Schlagen!

 

Superlative bei der 31. TECHNO-CLASSICA. 

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 42: Mit Bildern das Ranking verbessern 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Wettbewerbskonforme Werbung (Teil 2) – Bewerbung von Navigationssystemen - mit Umfrage

---

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

dem ehemaligen Benediktiner-Schüler war, obwohl als solcher nicht besonders erfolgreich, bei Gründung des BVfK der Zentralverband deutscher Katholiken (ZdK) geläufiger, als der des deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK). Letzterer war lediglich als Mitverfasser von Vertragsformularen für Autohändler bekannt. Wir kannten also weder Personen noch Programm des ZDK, als wir Ostern vor 19 Jahren auf Burg Lede verkündeten, dass die Cowboys der Branche nun gedachten, erwachsen zu werden und dies gleichzeitig mit dem hohen Anspruch an sich selbst und seine Mitglieder hinsichtlich Seriosität und Professionalität. Doch es ging nicht nur darum, mit besserem Image mehr und sichereres Geld zu verdienen, oder wie ist ein gestandener Händler formulierte: „Jetzt lohnt es sich ja endlich, ehrlich zu sein“.

Es ging natürlich auch um klassische Interessenvertretung und Lobbyarbeit und wir stürzen uns voller Euphorie auch hier ins Geschehen und merkten recht schnell: Das ist ein Haifischbecken mit Pfründen und Egoismen, wo man die von den Medien erwartungsvoll angekündigten „Boten einer neuen Zeit“ im Kfz-Handel nicht gebrauchen konnte.

Daher war man weniger erfreut, dass wir mobile-de wegen einer Verdreifachung ihrer Einstellgebühren kritisierten und über Selbstmord und Unterschlagung in einem Landesverband des Kfz-Gewerbes berichteten. Die damalige mobile-de Besitzer, noch nicht wissend, dass sie ihren Laden bald für 134 Millionen Euro an ebay verkaufen würden, spannten ihren noch existierenden Gebrauchtwagenhandel vor den wettbewerbsrechtlichen Karren, um dem BVfK die Aussage verbieten zu lassen, seine Mitglieder seinen seriöse und zuverlässige Kaufleute.

Das misslang gründlich und der BVfK siegte schließlich vor dem OLG-Hamburg. Erfolgreicher war da der ZDK, denn wir mussten lernen, dass es keinen ZDK-Landesverband und somit auch keinen gibt, in dem es einen solchen, allerdings tatsächlich stattgefunden Skandal gegeben hat. Wir lernten, dass die Organisation des Deutschen Kfz-Gewerbes aus 16 selbstständige Landesorganisationen, untergliedert in 144 Kfz-Innungen besteht.

Wir sammelten also nicht nur unsere ersten Erfahrungen im Wettbewerbsrecht und den damit verbundenen Risiken und Gefahren, sondern erfuhren auch immer mehr über Organisationen, deren Strukturen, Grundpositionen und Personen und mussten erkennen, dass auch im Kfz-Business gilt, dass man mit großen und mutigen Sprüchen, so richtig sie auch sein mögen, nicht sofort die Welt verändert.

Der Erkenntnis „Gegeneinander verschleißt, Miteinander macht beliebig“ folgte die Suche nach einem gesunden Mittelweg ohne faule Kompromisse, mit viel Überzeugungsarbeit, allerdings auch Respekt und Verständnis für diejenigen, die Manches anders sehen und angehen.

Aus alldem hat sich im Laufe der nun bald 20 BVfK-Jahre ein Netzwerk mit Partnern entwickelt, mit denen man nicht immer einer Meinung sein muss. Das sind nicht nur die vielen Gewerbepartner unseres Verbandes, sondern auch andere wichtige Organisationen, die sich den Interessen des Autohandels verbunden fühlen.

Für die im Laufe der Jahre immer intensiver gewordenen Partnerschaften insbesondere mit dem ADAC, dem EAIVT, dem DEUVET und nicht zu vergessen in besonderem Maße dem ZDK gilt es, das Verbindende zu pflegen und das manchmal Trennende ohne es an die große Glocke zu hängen und schon gar nicht unter Zuhilfenahme von Gerichten zu klären.

Dies führt zur erfolgreich geliebten Praxis des getrennten Marschierens und bei Bedarf gemeinsamen Schlagens, einem der Erfolgsrezepte für

Alles Gute für unseren Autohandel!

und:

Frohe Ostern!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de 

Alles Gute für unseren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

---

Superlative bei der 31. TECHNO-CLASSICA.

Mit circa 1.250 Ausstellern, über 200 Club-Präsentationen und rund 20 offiziellen Ständen internationaler Automobilhersteller machte die Techno-Classica Essen an ihrem 30. Geburtstag die Ruhrmetropole wieder zur Hauptstadt des Klassik-Universums.

Sie präsentierten den über 190.000 Besuchern aus 46 Nationen in den neu gestalteten Essener Messehallen das gesamte Spektrum der Klassiker-Welt. Über 2.700 dort zum Kauf angebotene Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge konnten die Gäste bewundern – und direkt vor Ort erwerben.

Für die Aussteller aus mehr als 30 Nationen war sie auch im Jubiläumsjahr Garant für gute Geschäfte.

Für eine Sensation sorgte dabei Sotheby’s: Neben der traditionellen Coys-Auktion veranstaltete das weltweit führende Klassiker-Auktionshaus erstmals eine Old- und Youngtimer-Versteigerung in Deutschland.
Von den angebotenen 229 Sammlerautomobilen fanden 86 Prozent während der zweitägigen Auktion neue Besitzer.

Der Gesamtumsatz von 18,7 Millionen Euro beeindruckte genauso wie der Preis von 2,25 Millionen Euro für das teuerste Fahrzeug, ein Mercedes-Benz 540 K Cabriolet A aus dem Jahr 1937.

Mercedes-Benz Classic beispielsweise überraschte mit einer Ausstellung von sechs Exemplaren des Forschungs- und Rekordfahrzeugs C 111 – ein bislang einmaliger Aufmarsch.

Auch hier gab es eine kleine Sensation: Ein unrestaurierter Mercedes-Benz-300-SL-Scheunenfund aus dem Angebot von Mercedes-Benz All Time Stars wurde vom Stand weg sofort verkauft.

Rund 200 Oldtimer- und Markenclubs präsentierten sich und ihre Dienstleistungen 2019 auf meist faszinierend gestalteten Ständen – oft mit bühnenreif nachgestellten Szenen aus der Auto-Historie. Doch ist die Klassik-Weltmesse für die Clubs mehr als nur Infotainment-Schau.

Peter Schneider, Vorsitzender des Bundesverbands Oldtimer-Youngtimer e. V. (DEUVET) Partnerverband des BVfK sagt dazu: „Für uns als Interessenvertreter der gesamten deutschen Klassiker-Szene in der Politik ist die Techno-Classica der wichtigste Jahrestreffpunkt: Hier können wir unsere geplanten politischen Aktivitäten mit Entscheidungsträgern aus der Klassik-Szene koordinieren.“

Sammler- und Liebhaber-Fahrzeuge, Modellautos, Kunst, Auto-Literatur mit neuen Buchpräsentationen und Autogrammstunden, Klassik-Dienstleistungen, Ersatzteile oder auch Informationen über kommende Oldtimer-Events – auf der Klassik-Weltmesse gibt es nichts, was es nicht gibt.
Deshalb freuen sich Enthusiasten schon auf die 32. Auflage der Techno-Classica Essen: Sie findet vom 25. bis 29. März 2020 statt.

---

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Unabhängigkeitserklärung Teil 42: Mit Bildern das Ranking verbessern

Ziel einer erfolgreichen Internetpräsenz ist u.a., in der generischen Suche (also ohne bezahlte Rankings) möglichst weit vorn in den Suchergebnissen zu stehen. Das funktioniert, solange die Inhalte gut lesbar und strukturiert auf der eigenen Seite platziert werden. Wie schon in früheren Berichten erwähnt, kann man selbst bei hohen Investitionen in Keywords nie das gewünscht Ergebnis erreichen, wenn der Inhalt nicht klar verständlich, strukturiert und qualitativ hochwertig ist, also genau das beschreibt, was der Suchende bei Eingabe eines bestimmten Keywords zu finden erwartet.

Genauso ist es auch um die Bilder Ihrer Internetseite bestellt. Ein kurzer und aussagekräftiger Dateiname und ein ALT-Text (Der alternative Bild-Text, der Blinden vorgelesen wird oder der erscheint, wenn der Browser Bilder nicht laden darf) sind dabei ein wichtiges Kriterium. So macht es zum Beispiel wenig Sinn ein Bild von einem Mercedes C180 zu verwenden, was noch den Dateinamen trägt, den die Kamera vergeben hat (z. Bsp. IMG004561.jpg). Würde das Bild beispielsweise den Dateinamen "mercedes-c180-front.jpg" tragen, würde man dem Suchenden auch ein Bild bei den Suchergebnissen liefern können, das beim Anklicken natürlich auch den Text um das Bild herum zeigen wird, also Ihres angebotenen Fahrzeugs.

Nun gibt es aber noch einen weiteren wichtigen Faktor, nämlich der eben erwähnte Text, der um das Bild herum zu lesen ist. Denn auch dieser sollte das beschrieben, was auf dem Bild zu sehen ist und Ihr Keyword sollte im besten Fall im Text, wie auch in der Bildbeschreibung vorkommen. Wenn all das klar und eindeutig ist, dann wird Google einen qualitativen und zusammenhängenden Inhalt in Text und Bild erkennen und das mit einem besseren Ranking belohnen.

Gut zu wissen:

Google zeigt je nach Suchbegriffen auch manchmal direkt Bilder mit in den Suchergebnissen an. Das passiert immer dann, wenn Google meint, das der Suchende mit dem Suchbegriff auch ein Bild erwarten könnte.

Bei Autos ist das häufig der Fall (Siehe Bild am Beispiel des Mercedes C 180), deshalb ist es wichtig, dass gerade Sie als Autohändler auf saubere und qualitative Inhalte achten. Wer das macht und zusätzlich noch ein paar Euros in AdWords investiert, dem ist einer der ersten Plätze in der Google-Suche schon fast garantiert.

Ihre BVfK-IT wünscht allen frohe Ostertage!

p.s.: Alle "Unabhängigkeitserklärungen" findet man hier im Mitgliederbereich: https://www.bvfk.de/mein-bvfk/mitgliederbriefe/nwslttr/ (vorher einloggen).

---

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Wettbewerbskonforme Werbung (Teil 2) – Bewerbung von Navigationssystemen - mit Umfrage

Aus aktuellem Anlass setzen wir unsere im vergangenen Wochenendticker eingeführte Reihe zur wettbewerbskonformen Bewerbung von Fahrzeugen mit einer zu klärenden Frage fort. 

Vermehrt fällt derzeit auf, dass Fahrzeuge mit dem Ausstattungsmerkmal „Navigationssystem“ beworben werden, obwohl ein solches tatsächlich nicht vorhanden ist, sondern lediglich eine Vorrüstung für die Verwendung einer Smartphone-Navigation.

Ist das noch ein Navi?

So erfährt man z.B. bei manchen Angeboten erst im weiteren Verlauf der Anzeigen, dass lediglich ein sogenanntes „Maps & More“-System integriert wurde, womit dann eine solche Verbindungsvorrichtung für Smartphones gemeint ist. Vollwertige Navigation? Fehlanzeige! Die Navigation erfolgt per Mobiltelefon, auf dem schlicht eine zusätzliche Navigations-App installiert wird.

Auf die Sicht des Verbrauchers kommt es an:

Der durchschnittliche Verbraucher versteht unter einem Navigationssystem eine technische Lösung, die die Position des Nutzers anhand von Geoinformationen bestimmen und diesen zu einem ausgewählten Ziel navigieren kann. Jedenfalls dann, wenn das Navigationssystem unter der Rubrik „Ausstattungsmerkmale“ als solches beworben wird, geht der Verbraucher des Weiteren davon aus, dass es sich um ein werksseitig verbautes und somit auch ohne weitere Hilfsmittel funktionsfähiges Gerät handelt (vgl. OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 26.07.2011, Az. 6 U 275/10).

Dieser Umstand ist für die Kaufentscheidung des potenziellen Kunden von enormer Relevanz, da ein werksseitig eingebautes Navigationssystem in der Regel erheblich teurer ist, als eine Vorrichtung, die lediglich die Verbindung zu einem Smartphone aufbaut, welches dann die eigentliche Navigationsfunktion übernimmt. Damit, dass erst eine Freischaltung des Geräts erfolgen muss, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, muss der Käufer grundsätzlich ebenso wenig rechnen, wie mit der Tatsache, dass ein zusätzliches Endgerät zum Betrieb des Navigationssystems erforderlich ist.

Wie bewerbe ich denn jetzt ein Navigationssystem?

Es sollte ausdrücklich vermieden werden, derartig ausgestattete Fahrzeuge so zu bewerben, dass beim durchschnittlichen Verbraucher der Eindruck entsteht, ein selbstständiges Navigationssystem sei fester Bestandteil des Fahrzeugs. Insoweit sollte auf die Angabe des Ausstattungsmerkmals „Navigationssystem“ verzichtet werden, da eine erhöhte Abmahngefahr bestehen dürfte.

Können Sie Ihre Angebote frei gestalten, etwa auf der eigenen Homepage, empfiehlt es sich, einen Alternativbegriff zu verwenden. Der BVfK hatte hierzu im vergangenen Jahr bereits eine Umfrage durchgeführt, bei der die Bezeichnung „Navi-Smartphone-Vorbereitung“ gefolgt von "Navi-Vorbereitung" favorisiert wurde.

Jedenfalls sollte aber ordnungsgemäß und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Begrifflichkeit „Navigationssystem“ darüber aufgeklärt werden, dass dieses nicht eigenständig funktioniert. Der BVfK steht in Kontakt mit den Autobörsen und dem ZDK, um einen wettbewerbsrechtlich unbedenklichen und gleichzeitig werblich aussagekräftigen Begriff zu finden. Wir würde uns daher freuen, wenn Sie uns helfen, die richtige Bezeichnung zu finden.

Unter folgendem Link können Sie an der im Mitgliederbereich veröffentlichten Umfrage teilnehmen:

>>> Hier geht's zur Umfrage 

Die Ergebnisse lassen wir anschließend in den bereits bestehenden Dialog mit den Autobörsen und den Kollegen vom ZDK einfließen, damit Sie zukünftig rechtssicher werben können, ohne auf wichtige Werbeinformationen verzichten zu müssen.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

 

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

---